OGH 10.7.2025, 10 ObS 72/25y
§ 131 Abs 6 ASVG
Der Kl fragte im Mai 2023 wegen Kreuzbeschwerden bei mehreren Orthopäden, die Vertragspartner des bekl Sozialversicherungsträgers (in der Folge: Bekl) sind, um einen Termin an. Da ihm erst in drei bis vier Monaten ein Termin angeboten wurde, ließ er sich im Sommer 2023 (erfolglos) bei einem Orthopäden im Ausland behandeln.

