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Keine volle Kostenerstattung bei Ausweichen auf einen Wahlarzt wegen drei- bis vier-monatiger Wartezeit für Kassen-Orthopädie-Termin

EntscheidungenSozialrechtHans-Jörg TrettlerDRdA-infas 2025/161DRdA-infas 2025, 371 Heft 6 v. 1.11.2025

OGH 10.7.2025, 10 ObS 72/25y

§ 131 Abs 6 ASVG

Der Kl fragte im Mai 2023 wegen Kreuzbeschwerden bei mehreren Orthopäden, die Vertragspartner des bekl Sozialversicherungsträgers (in der Folge: Bekl) sind, um einen Termin an. Da ihm erst in drei bis vier Monaten ein Termin angeboten wurde, ließ er sich im Sommer 2023 (erfolglos) bei einem Orthopäden im Ausland behandeln.

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