VwGH 11.6.2025, Ro 2024/08/0010 und Ro 2024/08/0011
§§ 5 Abs 1 Z 3, 18a, 18b ASVG
Der Mitbeteiligte bezieht seit 2007 einen Ruhegenuss als Bundesbeamter. Mit Bescheid vom 29.8.2023 sprach die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) aus, dass die Selbstversicherung des Mitbeteiligten in der PV für Zeiten der Pflege naher Angehöriger gem § 18b ASVG mit 31.12.2022 ende. Die Selbstversicherung sei nämlich während eines bescheidmäßig zuerkannten Anspruchs auf eine monatlich wiederkehrende Geldleistung aus einer eigenen gesetzlichen PV ausgeschlossen. Der Mitbeteiligte erhob gegen diesen Bescheid Beschwerde und argumentierte, sein Ruhegenuss sei ein Versorgungsanspruch, der klar von der gesetzlichen PV zu trennen sei.

