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Verweisungsmöglichkeit auf alle Berufssparten bei Mischtätigkeit als "Sales Assistent"

EntscheidungenSozialrechtMaximilian WielanderDRdA-infas 2025/135DRdA-infas 2025, 307 Heft 5 v. 1.9.2025

OGH 24.4.2025, 10 ObS 41/25i

§§ 255, 273 ASVG

Ein Versicherter, der mehrfach Berufsschutz als Angestellter und auch als qualifizierter Arbeiter in einem erlernten oder angelernten Beruf genießt, kann in allen Berufssparten, auf die sich sein Berufsschutz erstreckt, verwiesen werden, weil er über vielfältigere Ausbildungen, Kenntnisse und Fähigkeiten als ein nur in einem Beruf tätig gewesener Versicherter verfügt.

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