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Saunameister(in) II: Das Vorliegen der Pflichtversicherung ist immer in Bezug auf einen bestimmten Dienstgeber zu prüfen

EntscheidungenSozialrechtAlexander De BritoDRdA-infas 2025/136DRdA-infas 2025, 309 Heft 5 v. 1.9.2025

VwGH 11.3.2025, Ra 2024/08/0047

§ 4 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG

Mit Bescheid stellte die revisionswerbende Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) fest, dass die Zweitmitbeteiligte mit ihrer Tätigkeit als Saunameisterin in bestimmten Zeiträumen als DN der Viertmitbeteiligten (S GmbH) der Pflichtversicherung in der KV, UV und PV nach dem ASVG sowie der AlV nach dem AlVG unterlegen sei.

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