OGH 18.3.2025, 10 ObS 106/24x
§ 175 ASVG
Der Kl ist als Kundenbetreuer bei einem Versicherungsunternehmen beschäftigt. Als einer der 14 erfolgreichsten Mitarbeiter wurde er eingeladen, an einer von seinem DG organisierten und finanzierten Reise nach London teilzunehmen. Insgesamt wurden 20 (von 200 lokalen) Mitarbeiter(n) des DG eingeladen; die Teilnahme war zwar erwünscht, aber nicht verpflichtend. Auf dem Programm der viertägigen Reise standen ua eine Pub-Tour samt Dinner, eine Führung durch London, der Besuch der Show "ABBA-Voyage" samt Pre-Show-Dinner und die Besichtigung von Schloss Windsor. Einziger gemeinsamer Programmpunkt des dritten Tages war ein "Gala-Dinner" am Abend, bei dem der Vorgesetzte des Kl einen Rückblick über das vergangene und einen Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr gab und Titel an Mitarbeiter verliehen wurden. Über Ersuchen seines Vorgesetzten kaufte der Kl am dritten Reisetag ein Geschenk für die Reiseleiterin und begab sich auf den Weg zu einem Pub, um sich mit seinen Kollegen zu treffen und von dort zurück zum Hotel zu gehen, von dem der Transfer zum Gala-Dinner erfolgten sollte. Beim Überqueren der Straße kam es zu einem Zusammenstoß mit einem E-Bike, durch den der Kl schwer verletzt wurde (Milzruptur dritten Grades, Ellenbogenfraktur, Perikarderguss und Polytrauma).

