OGH 11.2.2025, 10 ObS 117/24i
§ 1 Abs 1 Z 5 SchwerarbeitsV
Die außerordentliche Revision der bekl Pensionsversicherungsanstalt richtet sich gegen das Urteil des OLG Wien als Berufungsgericht, wegen Feststellung von Schwerarbeitszeiten. Diese hat der OGH zurückgewiesen.

