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Schwerarbeit bei überwiegender Pflege von Personen mit besonderem Pflegebedarf

EntscheidungenSozialrechtKrisztina JuhaszDRdA-infas 2025/112DRdA-infas 2025, 262 Heft 4 v. 1.7.2025

OGH 11.2.2025, 10 ObS 117/24i

§ 1 Abs 1 Z 5 SchwerarbeitsV

Die außerordentliche Revision der bekl Pensionsversicherungsanstalt richtet sich gegen das Urteil des OLG Wien als Berufungsgericht, wegen Feststellung von Schwerarbeitszeiten. Diese hat der OGH zurückgewiesen.

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