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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Nichtaufwertung der letzten Gesamtgutschrift

EntscheidungenSozialrechtAlexander PaszDRdA-infas 2025/110DRdA-infas 2025, 259 Heft 4 v. 1.7.2025

OGH 18.3.2025, 10 ObS 1/25g

§ 12 Abs 3 APG

Der Umstand, dass nach § 12 Abs 3 Z 2 APG im Stichtagsjahr keine Aufwertung der Gesamtgutschrift des vergangenen Kalenderjahres erfolgt, bewirkt angesichts des weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraums insb bei Beurteilung sozialer Bedarfslagen und der Ausgestaltung der an diese Bedarfslagen knüpfenden sozialen Maßnahmen keine Verfassungswidrigkeit.

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