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Kostenerstattung für ein MR bei Nicht-Einhaltung des Gesamtvertrags

EntscheidungenSozialrechtStephanie PrinzingerDRdA-infas 2025/109DRdA-infas 2025, 258 Heft 4 v. 1.7.2025

OGH 18.3.2025, 10 ObS 101/24m

§§ 131, 133, 135, 338 ASVG

Am 25.4.2023 wurde die Kl wegen schlechter Pancreas-Werte im Blut zur Durchführung einer MR-Untersuchung an ein radiologisches Institut in Linz überwiesen. Eine besondere Dringlichkeit wurde vom überweisenden Arzt nicht vermerkt. Nachdem die Kl bei drei Instituten in Linz anfragte und keinen Termin vor Ablauf von zwei bis drei Monaten erhielt, ließ sie die Untersuchung schließlich bei einem radiologischen Institut in Traun durchführen und bezahlte für die Untersuchung € 360,-. Zwei bis drei Stunden nach der Untersuchung wurde sie von dem Radiologen des Instituts informiert, dass eine Operation notwendig sei.

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