OGH 19.3.2025, 9 ObA 96/24v
§§ 115 Abs 1, 117 Abs 1 ArbVG
Leistungen des Betriebsinhabers an das Betriebsratsmitglied, die gegen das Privilegierungsverbot verstoßen, können von ihm nicht nur pro futuro eingestellt, sondern auch für in der Vergangenheit geleistete Zahlungen zurückgefordert werden.

