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Landesgesetzliche Einreihung in gemeinsames Schema für Arbeiter und Angestellte: Keine automatische betriebsverfassungsrechtliche Gleichstellung aller Arbeitnehmer als Angestellte – Wahl eines gemeinsamen Angestelltenbetriebsrats anfechtbar

EntscheidungenArbeitsrechtJörg ObergruberDRdA-infas 2025/97DRdA-infas 2025, 236 Heft 4 v. 1.7.2025

OGH 27.2.2025, 8 ObA 47/24f

§§ 41, 59 Abs 1 ArbVG

Für den II. Teil des ArbVG ist von einer auf die vereinbarte tatsächlich ausgeübte Tätigkeit abstellenden Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten auszugehen. Die landesgesetzliche Einreihung von Angestellten und Arbeitern in einem gemeinsamen Schema kann daher nicht die betriebsverfassungsrechtliche Gleichstellung sämtlicher Arbeitnehmer als "Angestellte" bewirken.

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