OGH 19.3.2025, 9 ObA 7/25g
§ 15c MSchG
Die Kl ist bei der Bekl als Vertragsbedienstete beschäftigt. Mit Schreiben vom 8.2.2024 lehnte die Bekl den Antrag der Kl auf Gewährung von Pflegeelternkarenz ab. Mit ihrer am 24.5.2024 eingebrachten Klage begehrt die Kl die Bekl schuldig zu erkennen, ihr für den Zeitraum 1.3. bis 28.11.2024 Pflegeelternkarenz nach § 15c MSchG zu gewähren.

