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Kognitionsbefugnis der Gerichte bei Überprüfung der Entlassungsentscheidung Disziplinarbehörde

EntscheidungenArbeitsrechtMartin SoucekDRdA-infas 2025/99DRdA-infas 2025, 244 Heft 4 v. 1.7.2025

OGH 29.4.2025, 9 ObA 87/24w

§ 27 Abs 1 AngG

Nach der bei der bekl AG geltenden (internen) Entlassungsordnung 2018 ist als wichtiger Grund, der zur Entlassung berechtigt, ua anzusehen, wenn der Mitarbeiter sich einer Handlung schuldig macht, die ihn des Vertrauens des Unternehmens unwürdig erscheinen lässt sowie, wenn er schuldhaft seine Dienstunfähigkeit herbeiführt.

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