vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Befristungsverlängerung ist nach öffentlichem Dienstrecht nur zur Vertretung oder für eine vorübergehende Verwendung zulässig

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2025/88DRdA-infas 2025, 224 Heft 4 v. 1.7.2025

OGH 29.4.2025, 9 ObA 14/25m

§ 4a Abs 2 Z 1 VBG 1948

Der DN befand sich in einem befristeten Vertragsbedienstetenverhältnis zur Republik Österreich, welches verlängert wurde. Der Verlängerung dieses ursprünglich befristeten Dienstverhältnisses lag unstrittig (auch faktisch) kein Vertretungsfall zu Grunde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!