OGH 29.4.2025, 9 ObA 17/25b
Art V § 3 Abs 1 Satz 1 Z 2 NSchGNovelle 1992
Der Kl ist Angestellten-BR im U*, einer Krankenanstalt. AN der Bekl erhalten für geleistete Überstunden und sonstige Mehrarbeit in der Krankenanstalt ein Zeitausgleichsguthaben, das in der Folge nach den gegebenen Möglichkeiten abgebaut werden kann. Mit Klage gem § 54 Abs 1 ASGG möchte der kl BR festgestellt haben, dass den bei der Bekl angestellten AN im Falle ihrer Erkrankung ein Recht zum Rücktritt von einer mit der Bekl geschlossenen Zeitausgleichsvereinbarung zukommt, wenn der Zeit-

