Die neu geschaffene Versicherungsleistung der sozialen KV ermöglicht im Rahmen der Mutterschutz-RL eine Leistungsgewährung bei Folgeschwangerschaften auch ohne die Ausübung einer unmittelbar vorherigen Erwerbstätigkeit.
Die neu geschaffene Versicherungsleistung der sozialen KV ermöglicht im Rahmen der Mutterschutz-RL eine Leistungsgewährung bei Folgeschwangerschaften auch ohne die Ausübung einer unmittelbar vorherigen Erwerbstätigkeit.