Die letzten Kollektivvertragsverhandlungen in der Metallindustrie im Herbst 2023 waren nicht nur die "härtesten" Verhandlungen seit rund 60 Jahren,1) sondern markierten auch das Ende der bisherigen Zurückhaltung der von Arbeitskampfmaßnahmen betroffenen Unternehmen bei Gerichtsverfahren gegen den ÖGB und Betriebsratsmitglieder bzw -körperschaften. Gleichzeitig war eine Zunahme der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Streik und hier vor allem mit den Gründen für dessen angebliche Rechtswidrigkeit zu beobachten. Dieser Beitrag beleuchtet die in diesem Zusammenhang häufig wiederholten, nur vermeintlich unstrittigen veröffentlichten Rechtsansichten ua zu den Themen kollektivvertragliche "Friedenspflicht" und Sittenwidrigkeit von Streiks.2)