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Streiks bei Kollektivvertragsverhandlungen: Ihre Beschränkung durch eine kollektivvertragliche "Friedenspflicht" und die Grenze der Sittenwidrigkeit – eine kritische Analyse

Aktuelle SozialpolitikKathrin KesslerDRdA-infas 2025, 80 Heft 1 v. 1.1.2025

Die letzten Kollektivvertragsverhandlungen in der Metallindustrie im Herbst 2023 waren nicht nur die "härtesten" Verhandlungen seit rund 60 Jahren,1)1)So Reinhold Binder, Verhandlungsleiter der Fachgewerkschaft PROGE für den ArbeiterInnen-KollV für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie und Bundesvorsitzender der PRO-GE (https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/17877376/kv-durchbruchplus-8-6-prozent-fuer-beschaeftigte-in-der , Zugriff am 13.9.2024). sondern markierten auch das Ende der bisherigen Zurückhaltung der von Arbeitskampfmaßnahmen betroffenen Unternehmen bei Gerichtsverfahren gegen den ÖGB und Betriebsratsmitglieder bzw -körperschaften. Gleichzeitig war eine Zunahme der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Streik und hier vor allem mit den Gründen für dessen angebliche Rechtswidrigkeit zu beobachten. Dieser Beitrag beleuchtet die in diesem Zusammenhang häufig wiederholten, nur vermeintlich unstrittigen veröffentlichten Rechtsansichten ua zu den Themen kollektivvertragliche "Friedenspflicht" und Sittenwidrigkeit von Streiks.2)2)Bereits 1965 äußerten sich Strasser in Strasser, Die Rechtsgrundlage der tariflichen Friedenspflicht, (dt) RdA 1965, 401 (402) und 2019 Felten in Felten, Arbeitskampf und kollektivvertragliche Friedenspflicht, in Kietaibl/Mosler/Pacic (Hrsg), Gedenkschrift Robert Rebhahn (2019) 47 (48) kritisch zum unreflektierten Weitertradieren nur vermeintlich unstrittiger Standpunkte zum Thema der kollektivvertraglichen "Friedenspflicht".

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