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Möglichkeit der Vereinbarung einer Wiedereingliederungsteilzeit im Lehrverhältnis

Aus der Praxis – Für die PraxisBarbara HuberDRdA-infas 2025, 68 Heft 1 v. 1.1.2025

Mit BGBl I 2017/30 wurde die Möglichkeit der Vereinbarung einer Wiedereingliederungsteilzeit geschaffen. Die Rechtsgrundlage zur Vereinbarung der Wiedereingliederungsteilzeit findet sich im § 13a AVRAG. Die Anspruchsberechtigung des Wiedereingliederungsgeldes und dessen Höhe ist im § 143d ASVG normiert. Im gegenständlichen Beitrag wird dargelegt, warum die Vereinbarung einer Wiedereingliederungsteilzeit auch im Lehrverhältnis möglich sein muss.

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