Karenzierte Dienstverhältnisse sind gängige Praxis und können unterschiedlichste Gründe haben. Auf bestimmte Karenzierungen – wie die Elternkarenz – besteht ein Rechtsanspruch, andere beruhen auf privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen AG und AN. Ein karenziertes Dienstverhältnis bedeutet jedoch immer, dass die wechselseitigen Hauptleistungspflichten (Arbeits- und Entgeltpflicht) zwischen AG und AN ausgesetzt sind. Erkrankt der:die AN während der Karenzierung oder wird während eines Krankenstands eine Karenzierung vereinbart, kann dies nach jüngster höchstgerichtlicher Rsp über die arbeitsrechtlichen Folgen hinaus zu Problemen beim Krankengeld aus der KV führen.

