OGH 8.10.2024, 10 ObS 46/24y
§ 2 Abs 7 KBGG
Der Kl ist der Vater des am * Jänner 2022 geborenen J*. Er lebt von der Mutter des Kindes getrennt. Kindesmutter und Kindesvater haben getrennte Hauptwohnsitze und jeweils auch Nebenwohnsitze am Hauptwohnsitz des anderen Elternteils. Der Kl bezog im Anschluss an die Mutter von 22.11.2022 bis 21.1. 2023 einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Um J* nicht aus der gewohnten Umgebung her-

