VwGH 15.10.2024, Ra 2023/08/0143
§§ 10, 49 AlVG
Der Mitbeteiligte, der über Berufserfahrung als Elektrotechniker verfügt, bezieht seit 2.1.2009 überwiegend Leistungen aus der AlV, seit 31.7.2009 steht er mit kurzen Unterbrechungen im Bezug von Notstandshilfe. Am 20.2.2023 wurde ihm vom Arbeitsmarktservice (AMS) ein Einladungsschreiben für die Teilnahme am "Bewerbungstag" bei I. Personalservice übermittelt. In dem Schreiben wurde mitgeteilt, dass das Ziel der Veranstaltung (gegebenenfalls nach Absolvierung einer Vorbereitungsphase [Hervorhebung durch das AMS]) die Aufnahme eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses (Transitdienstverhältnis) sei. Am 28.2.2023 wurde ihm im Zuge seiner Teilnahme am Bewerbungstag über die I. GmbH eine Anstellung bei I.-DD. als IT-Techniker angeboten. Dieses Stellenangebot lehnte er schriftlich wie folgt ab: "Die Stelle ist inhaltlich nicht passend, da ich mich mit geforderten Inhalten Bsp Installation, Konfiguration von Mac Laptops, I-Pads nicht vertraut bin und keine Erfahrung mit dem Bearbeiten von Incidents und Service Requests, Video f Audiokonferenzen habe."