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Keine Bindung des AMS an die Feststellung der (vorübergehenden) Invalidität bzw Berufsunfähigkeit in gerichtlichem Vergleich

ArbeitslosenversicherungsrechtThorsten BerkDRdA-infas 2025/21DRdA-infas 2025, 34 Heft 1 v. 1.1.2025

VwGH 20.9.2024, Ra 2023/08/0129

§ 8 AlVG

Zwischen der Revisionswerberin und der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wurde am 19.1.2021 ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen, wonach vorübergehende Berufsunfähigkeit vorliegt und für die Dauer der medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation Anspruch auf Rehabilitationsgeld besteht. Mit Bescheid der PVA vom 1.2.2022 wurde das Rehabilitationsgeld mit 31.3.2022 entzogen, weil die Revisionswerberin an den notwendigen Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation nicht mitgewirkt hat. Eine gegen den Entziehungsbescheid eingebrachte Klage wurde vom zuständigen Landesgericht mit Urteil vom 1.12.2022 abgewiesen.

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