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Wiener Bedienstetengesetz: "Anspruch auf Eltern-Karenz" entsteht erst mit Ausübung des Gestaltungsrechts durch den Dienstnehmer

EntscheidungenArbeitsrechtGregor KaltschmidDRdA-infas 2025/20DRdA-infas 2025, 32 Heft 1 v. 1.1.2025

OGH 19.9.2024, 9 ObA 37/24t

§§ 53, 59 W-BedG

Der Kl war bei der Bekl ab 14.1.2019, zunächst befristet bis 13.1.2020, ab 14.1.2020 unbefristet beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist das Wiener Bedienstetengesetz (W-BedG) anzuwenden.

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