Das Kinderbetreuungsgeldgesetz2) (KBGG) umfasst rund 50 Paragrafen. Dennoch, die hohe Zahl an höchstgerichtlichen Entscheidungen3) zeigt immer wieder die Komplexität des KBGG. Es besteht Interpretationsbedarf insb im Anwendungsbereich der VO (EG) 883/2004 , also immer dann, wenn Eltern aus ihrem Recht auf AN-Freizügigkeit im EU-Raum Gebrauch machen. Wie auch aus den Jahresberichten der Volksanwaltschaft4)