Im Fall von Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen haben AN einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen ihren AG (Angestellte gem §§ 8 und 9 AngG, Arbeiter gem §§ 2 ff EFZG). Dieser Beitrag widmet sich insb den Anspruchsvoraussetzungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, der Bemessung der Höhe des zu zahlenden Entgelts sowie besonderen Fallkonstellationen wie der Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des Krankenstandes und damit etwaig einhergehende Ansprüche auf Sonderzahlungen zur Entgeltfortzahlung auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.