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Rückforderung einer Korridorpension wegen Meldepflichtverletzung

EntscheidungenSozialrechtKrisztina JuhaszDRdA-infas 2024/116DRdA-infas 2024, 254 Heft 4 v. 1.7.2024

OGH 16.4.2024, 10 ObS 28/24a

§§ 40, 107 ASVG

Der Kl bezieht seit 1.8.2021 eine Korridorpension. In den Monaten September und November 2021 sowie Februar bis August 2022 bezog er ein Erwerbseinkommen, das die Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs 2 ASVG überstieg. Meldungen darüber unterließ der auf die Meldepflichten hingewiesene Kl.

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