OGH 18.3.2024, 9 ObA 107/23k
§ 26 Abs 3 VBG
Der Kl absolvierte eine HTL für Informatik und erwarb so eine technische Grundqualifikation. Von 1.8.2000 bis 31.12.2014 war er als IT-Techniker bei der Ö* GmbH & Co KG beschäftigt. Etwa drei Viertel dieser Tätigkeit standen im Zusammenhang mit IT-Tätigkeiten. Dabei konnte er einschlägige fachliche Erfahrungen und zudem allgemeine berufspraktische Kompetenzen erwerben. Großteils berufsbegleitend absolvierte der Kl das Lehramtsstudium für Mathematik sowie für Geographie und Wirtschaftskunde an der Pädagogischen Hochschule (PH) S* und schloss dieses am 15.6.2015 ab. Ein Lehramtsstudium für Informatik wurde zu dieser Zeit an der PH S* noch nicht angeboten.