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EuGH: 50 %-iger Zuschlag für Teilzeit-Mehrarbeit?

Aktuelle SozialpolitikLudwig DvořákDRdA-infas 2024, 209 Heft 3 v. 1.5.2024

Die aktuelle EuGH-E zu Rs C-660/20 1)1)EuGH 19.10.2023, C-660/20 , Lufthansa CityLine. wirft die bislang nur rechtspolitisch diskutierte Frage neu auf, ob der Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bereits jetzt einen 50 %-igen Überstundenzuschlag für Mehrarbeit gebietet.

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