Die aktuelle EuGH-E zu Rs C-660/20 1) wirft die bislang nur rechtspolitisch diskutierte Frage neu auf, ob der Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bereits jetzt einen 50 %-igen Überstundenzuschlag für Mehrarbeit gebietet.
Die aktuelle EuGH-E zu Rs C-660/20 1) wirft die bislang nur rechtspolitisch diskutierte Frage neu auf, ob der Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bereits jetzt einen 50 %-igen Überstundenzuschlag für Mehrarbeit gebietet.