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Ungültige Vereinbarung einer Probezeit bei einem einmonatigen befristeten Arbeitsverhältnis mit einem Ferialpraktikanten

Aus der Praxis - Für die PraxisThomas SchmidtDRdA-infas 2024, 206 Heft 3 v. 1.5.2024

Gerade im Sommer stellen sich bei Absolvierung von Praktika rechtliche Fragen wie in folgendem Fall: Der minderjährige Kl wurde von der Bekl als Praktikant im Bereich Vertrieb/Filiale im Ausmaß von 30 Stunden pro Woche eingestellt und ab 1.8.2022 zur SV angemeldet. Auf das Ferialarbeitsverhältnis fand der KollV für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben Österreichs Anwendung und erfolgte dahingehend die Einstufung in die Gehaltstabelle.

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