Seit Beginn des Jahres 2023 häufen sich bei der Arbeiterkammer Wien Anfragen mit ähnlicher Problemlage: Die Versicherten beziehen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe und werden für einen längeren Zeitraum krank. Es ist zwar eine "Krankschreibung" durch die:den behandelnde:n Ärzt:in und eine Meldung an das Arbeitsmarktservice (AMS) erfolgt, die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gewährt für diesen Krankenstand jedoch kein Krankengeld. Begründet wird dies damit, dass der Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft worden sei und seitdem keine tatsächliche Arbeitsfähigkeit erlangt wurde. Auch das AMS hat ab dem vierten Tag des Krankenstandes die Leistung nicht mehr ausbezahlt.