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Wer sucht, der findet – Die fehlenden 17 % des Krankengeldes

Aktuelle SozialpolitikElisabeth Hansemann, Maximilian WielanderDRdA-infas 2024, 212 Heft 3 v. 1.5.2024

1. Einleitung

Ein langer Krankenstand ist nicht nur ein gesundheitliches Problem, sondern in der Regel auch eine finanzielle Belastung. Einige Wochen lang ist der AG zwar noch zur vollen und anschließend zur halben Entgeltfortzahlung verpflichtet. Danach ist der oder die Versicherte allerdings gänzlich auf das Krankengeld aus der KV angewiesen. Im Beratungsalltag der Arbeiterkammer (AK) Wien fällt auf, dass das Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) seit einigen Monaten häufig um 17 % zu niedrig bemessen wurde – der gesetzlich vorgesehene Sonderzahlungszuschlag fehlt! 17 % mehr oder weniger machen dabei für viele Versicherte einen großen Unterschied. In diesem Beitrag möchten wir uns der Frage widmen, ob und unter welchen Umständen dieses neue Vorgehen der Krankenversicherungsträger rechtlich gedeckt ist. Dabei sollen vor allem die Bestimmungen zur Berechnung des Krankengeldes als auch die Ruhensbestimmungen beleuchtet werden.

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