OGH 13.2.2024, 10 ObS 137/23d
§§ 252 Abs 2 Z 1 und 3 ASVG
Der bloße Umstand, dass ein bestimmter Zeitraum nach studienrechtlichen Vorschriften als "lehrveranstaltungsfrei" bezeichnet wird, schließt die Annahme einer Ausbildung iSd § 252 Abs 2 Z 1 ASVG in diesem Zeitraum – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – nicht aus.