OGH 13.2.2024, 10 ObS 104/23a
§ 177 ASVG ASVG Anlage 1 Nr 20
Auch die vibrationsbedingten Durchblutungsstörungen müssen durch Erschütterungen verursacht worden sein, die in ihrer Form (vor allem Intensität und Frequenz der Schwingungen) jenen Erschütterungen gleichartig sind, die durch die in der Nr 20 der Anlage 1 genannten Werkzeuge und Maschinen – Pressluftwerkzeuge und gleichartig wirkende Werkzeuge und Maschinen (wie zB Motorsägen) – verursacht werden.