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Vibrationsbedingte Durchblutungsstörung durch Tätigkeit mit Richthämmern stellt keine Berufskrankheit dar

ArbeitslosenversicherungsrechtElisabeth BischofreiterDRdA-infas 2024/83DRdA-infas 2024, 182 Heft 3 v. 1.5.2024

OGH 13.2.2024, 10 ObS 104/23a

§ 177 ASVG ASVG Anlage 1 Nr 20

Auch die vibrationsbedingten Durchblutungsstörungen müssen durch Erschütterungen verursacht worden sein, die in ihrer Form (vor allem Intensität und Frequenz der Schwingungen) jenen Erschütterungen gleichartig sind, die durch die in der Nr 20 der Anlage 1 genannten Werkzeuge und Maschinen – Pressluftwerkzeuge und gleichartig wirkende Werkzeuge und Maschinen (wie zB Motorsägen) – verursacht werden.

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