OGH 13.2.2024, 10 ObS 10/24d
§§ 133 Abs 2, 351c ASVG
Mit Bescheid vom 9.7.2020 lehnte die Bekl den Antrag der Kl auf Gewährung des Präparats "ISCADOR-M, AMP SER 0 2x7 14 ST" – in der Folge ISCADOR oder Misteltherapie – laut Verordnung eines Facharztes für Innere Medizin ab. Mit ihrer Klage begehrte die Kl die Übernahme der Kosten für das Präparat im gesetzlichen Ausmaß. Die Bekl wandte ein, dass ISCADOR nicht im Erstattungskodex (EKO) enthalten sei und es keinen eindeutigen Nachweis für eine therapeutische Wirksamkeit gäbe.