OGH 24.7.2023, 10 ObS 54/23y
§ 175 ASVG
In der UV geschützt ist nicht nur die streckenmäßig, sondern auch die zeitlich kürzeste Verbindung. Wählt der*die AN einen streckenmäßig längeren Heimweg, der aber in zeitlicher Hinsicht (gleichermaßen) die kürzeste Verbindung zur Wohnung darstellt, und ist damit auch keine wesentliche Gefahrenerhöhung verbunden, die allenfalls für ein Verlassen des direkten Arbeitsweges sprechen könnte, so liegt ein geschützter Wegunfall vor.