OGH 25.7.2023, 2 ObS 125/23f
§§ 144, 148, 332 ASVG
Der Kl leidet an spinaler Muskelatrophie (SMA) Typ II, einer seltenen Erbkrankheit, die durch den fortschreitenden Untergang von die Muskeln steuernden Nervenzellen geprägt ist. Die Bekl ist Rechtsträgerin der über einen Landesgesundheitsfonds finanzierten Krankenanstalt. Der Vorstand der Bekl verweigerte dem minderjährigen Kl im Oktober 2017 die medizinisch indizierte Behandlung mit dem Wirkstoff Nusinersen (Medikament Spinraza); dieses kann nur im Rahmen einer stationären oder tagesklinischen Behandlung verabreicht werden.