OGH 22.6.2023, 10 ObS 129/22a
§§ 133, 742 ASVG
Es ist weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus den Materialien ableitbar, dass COVID-19-Tests nicht auch von § 133 ASVG erfasst sein können. Die mit § 742 ASVG etablierte Testmöglichkeit besteht vielmehr unabhängig bzw losgelöst von einer etwaigen Leistungspflicht der Krankenversicherungsträger.