OGH 29.8.2023, 8 ObA 53/23m
Gleichbehandlungs-RL 2006/54/EG
Der Verstorbene war bis zu seiner Pensionierung DN der Bekl. Zwischen ihnen bestand eine Pensionsvereinbarung, die eine direkte Leistungszusage enthielt. In Anwendung nationaler Bestimmungen zur Begrenzung von Sonderpensionen behielt die Bekl von der (Betriebs-)Pension des Verstorbenen zum einen einen Pensionssicherungsbeitrag ein, zum anderen unterblieben bestimmte Erhöhungen der Pension.