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Berechtigte Entlassung eines Hilfsarbeiters wegen Verweigerung der Einhaltung der 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz

EntscheidungenArbeitsrechtJulia SchwarzDRdA-infas 2023/172DRdA-infas 2023, 364 Heft 6 v. 1.11.2023

OGH 26.7.2023, 9 ObA 53/23v

§ 82 lit f GewO 1859

Der Kl war als Gärtner (Hilfsarbeiter) bei der Bekl beschäftigt. Er wurde wegen beharrlicher Pflichtverletzung gem § 82 lit f GewO 1859 entlassen, da er sich trotz zweimaliger Verwarnung weigerte, die vom Verordnungsgeber eingeführte 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz einzuhalten. Der Kl machte daraufhin Ansprüche aufgrund ungerechtfertigter Entlassung gerichtlich geltend.

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