OGH 28.6.2023, 9 ObA 36/23v
§§ 3, 7b Abs 1 Z 7 BEinstG
Die Kl war bei der Bekl als Zustellerin beschäftigt. 2020 musste die Kl aufgrund von Problemen in der Schulter operiert werden. Die Diagnose ließ keine längere Einschränkung erwarten. Sie musste sich aber immer wieder in Krankenstand begeben. Aufgrund dieser Krankenstände wurde sie in der Folge gekündigt.