OGH 27.6.2023, 8 ObA 36/23m
§ 27 Z 6 AngG
Die Kl war bei der Bekl als Universitätsprofessorin beschäftigt. Die Bekl erreichten zahlreiche Beschwerden, wonach die Kl als Institutsvorstand die Arbeitsleistungen ihrer Kollegen auf unsachliche Weise kritisiere. So hatte die Kl einem Mitarbeiter wegen seiner mangelnden Leistungen einen Krankenhausaufenthalt vorgeschlagen und die angeblich schlechten Leistungen einer Mitarbeiterin auf eine "pränatale Störung" zurückgeführt. Auch Studierende beschwerten sich darüber, dass die Kl sie als "Analphabeten", "dumm", "faul" und "niveaulos" bezeichnet habe. Die Kl selbst berichtete davon, dass sie während einer Prüfung eine Studentin gefragt hat, ob sie "Drogen genommen" habe, weil sie sich "blöd" angestellt habe.