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Rente aus privater Versicherung wird auf Ausgleichszulage angerechnet

EntscheidungenSozialrechtFabian GamperDRdA-infas 2023/92DRdA-infas 2023, 185 Heft 3 v. 1.5.2023

OGH 17.1.2023, 10 ObS 148/22w

§ 292 ASVG

Grundsätzlich sind sämtliche – tatsächlich zufließende – Einkünfte des Pensionsberechtigten in Geld oder Geldeswert bei der Feststellung des Anspruchs auf Ausgleichszulage zu berücksichtigen; es kommt nicht darauf an, aus welchem Titel und von wem die Einkünfte zufließen, ob sie dem Empfänger für oder ohne eine Gegenleistung zufließen und ob sie allenfalls der Steuerpflicht unterliegen. Abgestellt wird auf "Ansprüche mit Einkommenscharakter", die dem Pensionsberechtigten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage zustehen.

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