OGH 17.1.2023, 10 ObS 126/22k
§ 255 Abs 3 ASVG
Ein Versicherter mit einer Gehbehinderung ist so lange nicht vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen, als er ohne wesentliche Einschränkung ein öffentliches Verkehrsmittel benützen und die dazu erforderlichen Arbeitswege zurücklegen kann. Dies ist unabhängig vom konkreten Wohnort zu prüfen.

