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Invaliditätspension: Zumutbarkeit des Pendelns ist bei Vorliegen einer Gehbehinderung im Einzelfall zu prüfen

EntscheidungenSozialrechtKrisztina JuhaszDRdA-infas 2023/91DRdA-infas 2023, 183 Heft 3 v. 1.5.2023

OGH 17.1.2023, 10 ObS 126/22k

§ 255 Abs 3 ASVG

Ein Versicherter mit einer Gehbehinderung ist so lange nicht vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen, als er ohne wesentliche Einschränkung ein öffentliches Verkehrsmittel benützen und die dazu erforderlichen Arbeitswege zurücklegen kann. Dies ist unabhängig vom konkreten Wohnort zu prüfen.

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