Die Zuordnung der Einkünfte hat hohe Relevanz für die Kinderbetreuungsgeldwerber:innen, damit die Zuverdienstgrenze nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) eingehalten werden kann. Die materiellrechtliche Einordnung und die verfahrensrechtliche Auswirkung der (Zuordnungs-)Fristen im § 8 Abs 1 Z 2 sowie im § 50 Abs 24 KBGG soll anhand der Judikatur dargestellt werden.

