Im steirischen Gesundheitsbereich werden AN als Vertragsbedienstete (VB) beim Land Steiermark beschäftigt, der Stmk Krankenanstalten-GmbH (KAGES) zur Dienstleistung zugewiesen und verrichten ihre Arbeit in Spitälern. Es kommt das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark zur Anwendung (L-DBR). Auf Basis eines aktuellen Falles stellt sich die Frage, ob diese VB arbeitsverfassungsrechtlich in die Kategorien Arbeiter und Angestellte zu trennen sind, und, wenn ja, ob Vereinbarungen dergestalt geschlossen werden können, dass Arbeiter als Angestellte ex contractu iSd ArbVG gelten.

