OGH 18.10.2022, 10 ObS 44/22a
§ 31 Abs 2 KBGG
Die Behauptung einer irrtümlichen Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes an die Kl vermag den von der Bekl geltend gemachten Rückforderungsanspruch mangels Anwendbarkeit des § 31 Abs 2 S 1 Fall 2 KBGG nicht (mehr) schlüssig zu begründen, sodass die in der Revision begehrte Abweisung des Klagebegehrens unter Auferlegung einer Rückersatzpflicht der Kl darauf nicht gestützt werden kann. Der Bekl, die sich in erster Instanz auf einen nicht mehr anzuwendenden Rückforderungstatbestand berief, ist Gelegenheit zu geben, den von ihr geltend gemachten Rückforderungsanspruch schlüssig darzulegen.

