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"GPS-Tracking" als mitbestimmungspflichtige Kontrollmaßnahme

Aus der Praxis – Für die PraxisThomas MajorosDRdA-infas 2023, 69 Heft 1 v. 1.1.2023

Gem § 10 Abs 1 AVRAG ist die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen, welche die Menschenwürde berühren, unzulässig, es sei denn, diese Maßnahmen werden durch eine BV iSd § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG geregelt oder erfolgen in Betrieben, in denen kein BR eingerichtet ist, mit Zustimmung der betroffenen AN. Eine vermehrt anzutreffende Kontrollmaßnahme ist die Überwachung von AußendienstmitarbeiterInnen durch sogenannte "GPS-Systeme" ("GPS-Tracking").

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