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Rücktritt von der Homeoffice-Vereinbarung aufgrund von Kostensteigerungen

Aus der Praxis – Für die PraxisMichael Gogola, Michael TrinkoDRdA-infas 2023, 66 Heft 1 v. 1.1.2023

1. Einleitung

Homeoffice hat sich seit Beginn der COVID-19-Krise zu einem fixen Bestandteil der Arbeitswelt entwickelt. Lediglich ein Sechstel jene/r AN, deren Tätigkeit prinzipiell homeofficefähig ist, will gänzlich auf Homeoffice verzichten. Unter den befragten AG lehnt ein Drittel die Arbeitserbringung der Beschäftigten im Homeoffice ab. Die relative Mehrheit (44 %) der AN mit Erfahrung hinsichtlich Arbeitserbringung im Homeoffice wünscht sich für die Zukunft, ein bis zwei Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten, unter den befragten AG bevorzugen sogar zwei Drittel, dass ihre Beschäftigten ein bis zwei Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten.1)1)Bundesministerium für Arbeit, Homeoffice: Verbreitung, Gestaltung, Meinungsbild und Zukunft, März 2021, 40. Mit 1.4.2021 präzisierte der Gesetzgeber anlässlich der COVID-19-Krise die Parameter für das Arbeiten in der Wohnung im Zuge des Homeoffice-Gesetzespakets.

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