1. Die Grundlagen des österreichischen Arbeitszeitrechts
Bereits in seiner Stammfassung BGBl 1969/461 verfolgte das Arbeitszeitgesetz (AZG) das Ziel der Schaffung eines modernen Arbeitszeitrechts unter Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 40 Stunden.1) Bis heute legt das AZG Grenzen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit fest und setzt sich im Wesentlichen aus öffentlichrechtlichen Normen zusammen, deren Einhaltung staatlich überwacht und gegebenenfalls mittels Sanktionen durchgesetzt wird. Im Kern verfolgt das AZG somit den Gedanken des AN- bzw Gesundheitsschutzes.2)

