OGH 13.9.2022, 10 ObS 51/22f
§ 1 Abs 1 Z 4 SchwerarbeitsVO
Der 1969 geborene Kl war von 3.12.2001 bis 31.10.2004 als Mitarbeiter im Straßenerhaltungsdienst und von 1.11.2004 bis 1.9.2020 mit dem Dienstposten eines "motorisierten Streckenwartes" und als Mitarbeiter im Straßenerhaltungsdienst betraut. Als Streckenwart ergibt sich ein Kalorienverbrauch von weit unter 2.000 Arbeitskilokalorien, dies im Monatsschnitt an rund 10 Arbeitstagen. Bei der Tätigkeit als Straßenerhaltungsfachmann werden nach Abzug von Unproduktivzeiten/Leerzeiten bei 8 h 40 Min Tagesarbeitsstunden 2.011 Arbeitskilokalorien verbraucht. Im Monatsschnitt verbrauchte der Kl an rund 7 Tagen mehr als 2.000 Arbeitskilokalorien.

