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Ursprünglicher Bescheid über Gewährung einer Versehrtenrente bleibt aufrecht, solange keine maßgebliche Änderung eingetreten ist

EntscheidungenSozialrechtFabian GamperDRdA-infas 2022/199DRdA-infas 2022, 402 Heft 6 v. 1.11.2022

OGH 28.7.2022, 10 ObS 14/22i

§ 94 B-KUVG

§ 183 ASVG

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